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Geschenke steuerlich absetzen

Schenken ist eine wichtige soziale Geste der Dankbarkeit und Verbindlichkeit. Sie sorgt für ein positives Betriebsklima und ermöglicht es uns, Beziehungen zu Geschäftspartnern und Kunden nachhaltig anzustiften, zu steuern oder sogar zu retten. Dass Geschenke steuerlich absetzbar sind, erzeugt auch beim Schenkenden eine zusätzliche kleine Freude. Wie das genau geht und was zu beachten ist, haben wir in dieser kleinen Anleitung zum Absetzen von Geschenken zusammengetragen.

Business-Geschenke steuerlich absetzen

Die Gute Nachricht ist: Wer Kunden, Partner oder Mitarbeiter zu Anlässen wie Geburtstag, Weihnachten oder auch einem Geschäftsabschluss mit einem Präsent erfreuen möchte, kann dies oftmals steuerlich geltend machen. Damit die Freude beim Schenken nicht in Frust bei der Steuererklärung mündet, sind zwei einfache Regeln einzuhalten:

  1. Je nach Empfänger gibt es eine Kostengrenze, die unbedingt eingehalten werden muss. Kostet das Geschenk auch nur minimal zu viel, so entfällt der steuerliche Abzug komplett.

  2. Der Schenkanlass muss für das Finanzamt erkennbar und schlüssig sein.

ueber uns offenes Geschenk

Geschenke an Geschäftspartner und Kunden

Die Kosten für Geschenke an Kunden oder Geschäftspartner werden immer dann steuerlich berücksichtigt, wenn sie einen Betrag von 35 Euro pro Jahr und Beschenkten nicht überschreiten. Wichtig ist hierbei die Unterscheidung, dass dieser Betrag bei Kleinunternehmen als Bruttobetrag und bei allen anderen Unternehmen als Nettobetrag gilt. Grußkarten müssen in diesen Betrag mit eingerechnet, Verpackungs- und Versandkosten dürfen extra gerechnet werden.

Geschenke an Mitarbeiter

Für Mitarbeiter liegt die strikt einzuhaltende Freigrenze bei 40 Euro. Wer seine Mitarbeiter gern mit Geschenken verwöhnt hat Glück, denn diese Freigrenze kann mehrfach im Jahr (jedoch nicht mehrfach im Monat) ausgeschöpft werden. Jeder persönliche Anlass des Arbeitnehmers kann so Anlass zur Mitarbeiterpflege bieten: darunter fallen natürlich Geburtstage, aber auch Kindsgeburten, erfolgreich absolvierte Fortbildungen usw. Grußkarten müssen in diesen Betrag mit eingerechnet, Verpackungs- und Versandkosten dürfen extra gerechnet werden.

Anlass auf Rechnung angeben

Damit das Finanzamt Geschenke als betrieblich veranlasst anerkennt, müssen auf der Rechnung der Name des Beschenkten und der Anlass des Geschenks stehen. Bei Geschenken für Geschäftspartner muss die betriebliche Veranlassung deutlich werden. Rein persönliche Geschenke, bei denen es keine Verbindung zu Beruf oder Betrieb des Schenkers gibt, werden nicht anerkannt.

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“Das Geheimnis des Glücks liegt nicht im Besitz, sondern im Geben. Wer andere glücklich macht, wird glücklich.”

André Gide